PLATZORDNUNG
DES ÖGV-RH-LAZ-NÖ
AUSSERHALB DES GELÄNDES IST
LEINENPFLICHT - WIRD JEMAND OHNE
LEINE ANGETROFFEN, MUSS MAN
MIT DEM AUSSCHLUSS RECHNEN.
BEI VERSTÖSSEN GEGEN DAS
TIERSCHUTZGESETZ IST EBENFALLS
MIT AUSSCHLUSS ZU RECHNEN.
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1. |
Jeder Hundeführer ist verpflichtet, seinen Hund ordnungsgemäß zu verwahren und ist für jeden
Schaden den sein Hund verursacht haftbar |
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2. |
Den Anweisungen der Ausbildner bzw. Funktionäre
ist Folge zu leisten |
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3. |
Exkremente vom Hund sind vom Hundeführer zu entfernen |
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4. |
Hunde dürfen nicht an Geräten oder Zäunen
angehängt werden |
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5. |
Das Mitnehmen der Vierbeiner in die Vereinsräumlichkeiten
(Clubhaus, Hüttenbereich) ist untersagt |
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6. |
Hitzige Hündinnen dürfen am Kursbetrieb nur nach
Absprache mit dem Vorstand teilnehmen |
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7. |
Sämtliche Abfälle sind in die vorgesehenen Behälter
zu werfen, nur so halten wir unser Areal sauber |
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8. |
Während des Kursbetriebes ist das gesonderte
Arbeiten mit dem Hund nicht gestattet |
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9. |
Das Rauchen während der Ausbildung ist unsportlich
und daher tunlichst zu vermeiden |
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10. |
Hundesportgeräte dürfen nur unter Anweisung eines
Trainers benützt werden |
